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Rechnungsberichtigung: Rückwirkung beim Vorsteuerabzug  

 

Der 5. Senat des FG Münster hat sich mit der bisher nicht abschließend geklärten Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung formell fehlerhafter Rechnungen rückwirkend zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach Ansicht des Finanzgerichts wirken im Einspruchsverfahren Rechnungsberichtigungen grds. zurück; danach, d.h. Berichtigungen erst im Klageverfahren, dagegen nicht mehr (FG Münster, Urteil v. 10.12.2015 - 5 K 4322/12 U; Revision zugelassen).

 

 

 

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2016  

 

Das BMF hat mit Schreiben vom 16.12.2015 die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.

 

 

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§ 1 Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Finanzbuchhaltung-Service, nachstehend „FiBu-Service“ genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch...

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Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude FG Düsseldorf,  
Bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises (einschließlich der Nebenkosten) auf den Grund und Boden und die Gebäude....