Wir sind registrierter Lexware Partner!

 

Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb? Dann ist eine Softwarelösung von Lexware genau das Richtige für Ihr Business. Denn egal, ob es um Auftragsabwicklung, Buchhaltung, Fehlzeitenverwaltung, Lohnabrechnungen, Kassenbuch oder Reisekosten geht, damit verwalten Sie spielend Ihr gesamtes Unternehmen einfach und schnell und haben somit mehr Zeit für das Wesentliche. Als registrierter Lexware Partner beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden Lösung von Lexware für Ihr Unternehmen. Von uns erhalten Sie die gesamte Haufe- und Lexware – Produktpalette einschließlich der jährlichen Updates im Abonnement.

 

• Wir beraten Sie bezüglich der passenden Produkte für Ihr Unternehmen

• Wir installieren Lexware-Produkte in Ihrem Unternehmen

• Wir stehen Ihnen für jegliche Fragen und als Problemlöser zur Verfügung

• Gerne können wir auch Schulungen durchführen

• Anlagenverwaltung, Kontoführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und den Jahresabschluss erledigen

• Alle Programme sind DATEV-kompatibel  

 

 


 

 

Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind. Wir bieten keine Steuer- und Rechtsberatung an.

 

 

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Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zu Verfügung.

Software

Lexware bietet eine breite Palette kaufmännischer Softwarelösungen - von Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Lohnabrechnung bis hin zu cleveren Branchen- und Komplettlösungen und vielem mehr. Mit den Programmen von Lexware erledigen Sie Ihre Büroarbeiten...

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§ 1 Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Finanzbuchhaltung-Service, nachstehend „FiBu-Service“ genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch...

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Wohnungseinrichtung bei doppelter Haushaltsführung ,  
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