Fach News

 

Umfang der steuerfreien Arbeitgebererstattung bei einer BahnCard

 

(Quelle: BC online )

 

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für eine BahnCard der Deutschen Bahn, ist diese Erstattung steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitnehmer die BahnCard zur Verbilligung der Fahrtkosten bei dienstlichen Fahrten wegen beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten verwendet.

 

Wird die BahnCard vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil unter folgender Voraussetzung vor: Nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard erreichen oder übersteigen die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die im Rahmen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ohne Nutzung der BahnCard während der Gültigkeitsdauer anfallen würden, die Kosten der BahnCard (prognostizierte Vollamortisation). Tritt diese Prognose aus unvorhersehbaren Gründen nicht ein (z.B. wegen längerer Erkrankung des Arbeitnehmers), ist keine Nachversteuerung eines geldwerten Vorteils vorzunehmen.

 

Erreichen hingegen die während der Gültigkeitsdauer durch die Nutzung der BahnCard für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ersparten Kosten nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe voraussichtlich nicht vollständig die Kosten der BahnCard (prognostizierte Teilamortisation), ist der Wert der BahnCard in voller Höhe als geldwerter Vorteil anzusetzen. Allerdings können in diesem Fall diejenigen Fahrtkosten, die während der Gültigkeitsdauer der BahnCard durch die Nutzung für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten erspart worden sind, monatsweise oder am Ende des Gültigkeitszeitraums als Korrektur den steuerpflichtigen Arbeitslohn mindern (= Verrechnung des feststehenden steuerfreien Reisekostenerstattungsanspruchs mit der zunächst steuerpflichtigen Reisekostenvorauszahlung). Der Korrekturbetrag kann aus Vereinfachungsgründen in Höhe der ersparten Reisekosten für Einzelfahrscheine ermittelt werden, die während der Gültigkeitsdauer der BahnCard angefallen wären. Die vorstehenden Ausführungen sind entsprechend anzuwenden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Aufwendungen für eine Monatskarte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erstattet.

 

Software

Lexware bietet eine breite Palette kaufmännischer Softwarelösungen - von Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Lohnabrechnung bis hin zu cleveren Branchen- und Komplettlösungen und vielem mehr. Mit den Programmen von Lexware erledigen Sie Ihre Büroarbeiten...

AGB

§ 1 Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Finanzbuchhaltung-Service, nachstehend „FiBu-Service“ genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch...

News

Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude FG Düsseldorf,  
Bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises (einschließlich der Nebenkosten) auf den Grund und Boden und die Gebäude....