Fach News

 

Der neue IFRS 16 Leases: Änderungen in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen

 

(Quelle: IRZ Heft 2/2016, S. 57–58.)

 

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13. Januar 2016 den lange erwarteten Leasingstandard IFRS 16 Leases veröffentlicht. Trotz der mehr als zehnjährigen Entstehungsgeschichte und kontroverser Diskussionen ist das IASB seiner Intention, künftig alle Leasingverhältnisse der Leasingnehmer grundsätzlich bilanzwirksam abzubilden, treu geblieben und leitet mit dem Erscheinen des Standards einen Paradigmenwechsel ein, auf den sich betroffene Unternehmen vorbereiten müssen.

 

Doch was bedeutet das in der Praxis, und welche Herausforderungen bringt die Umstellung mit sich? Der neue Leasingstandard wird wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung bei vielen Leasingnehmern haben und zu tiefgreifenden Änderungen in den Geschäftsprozessen führen. Leasingverhältnisse werden nicht mehr als klassische Mietverhältnisse und damit als schwebende Geschäfte gesehen – was den bisherigen Operating Leases entspricht –, sondern als Finanzierungsgeschäfte. Sie müssen daher in der Bilanz angesetzt werden. Dies beeinflusst nicht nur die Prozesse der eigentlichen Leasingbilanzierung („Lease Accounting“), sondern auch die Ebene der Verwaltung der Leasingverträge mit erweiterten Anforderungen an die Datenbeschaffung und -verarbeitung („Vertragsmanagement“) sowie die Analyse, Steuerung und Kommunikation der Auswirkungen auf die Kenngrößen der Financial Performance („Financial Management“).

 

Um diese Herausforderungen meistern zu können, kommt die Frage „Was ist jetzt zu tun?“ keineswegs zu früh, auch wenn die Erstanwendung erst für Geschäftsjahre beginnend zum 01.01.2019 verpflichtend ist. Zuvorderst sollte intern Bewusstsein für die Auswirkungen des neuen Leasingstandards geschaffen werden, und zwar funktionsübergreifend, da künftig eben nicht nur die Bilanzabteilung, sondern auch das Controlling, der Einkauf, das Risikomanagement, selbstverständlich die IT sowie gegebenenfalls auch die Personal- und Steuerabteilung von den Änderungen betroffen sein können. Dann empfiehlt es sich, frühzeitig intern zu klären, wie die verschiedenen Wahlrechte im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen ausgeübt werden sollen, da hierdurch der Zeitplan und auch der Umfang des Umstellungsprojekts wesentlich beeinflusst werden. So ist zunächst festzulegen, ob der neue IFRS 16 Leases wahlweise zusammen mit dem IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bereits zum 01.01.2018 angewendet werden soll, damit der Jahresabschluss und dessen Erstellung nur einmal mit Sondereffekten aus der Umstellung von IFRS belastet ist.

 

Software

Lexware bietet eine breite Palette kaufmännischer Softwarelösungen - von Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Lohnabrechnung bis hin zu cleveren Branchen- und Komplettlösungen und vielem mehr. Mit den Programmen von Lexware erledigen Sie Ihre Büroarbeiten...

AGB

§ 1 Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Finanzbuchhaltung-Service, nachstehend „FiBu-Service“ genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch...

News

Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude FG Düsseldorf,  
Bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises (einschließlich der Nebenkosten) auf den Grund und Boden und die Gebäude....