Suchen Sie kompetente Unterstützung im Bereich Finanzbuchhaltung?

 

Als Unternehmer haben Sie sicherlich spannendere Aufgaben, als sich mit Ihrer Finanzbuchhaltung zu befassen. Die sorgfältige Bearbeitung und Kontrolle der offenen Posten sowohl im Kreditoren- wie auch im Debitorenbereich sind unverzichtbarer Bestandteil einer ordentlichen Buchhaltung. Neben der Verbuchung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung helfe ich Ihnen auch, aussagekräftige Informationen aus Ihren Daten zu gewinnen, die Ihnen bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen helfen.

 

Unsere Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung:

 

• Führung der OP-Listen

• Sortieren und Ordnen Ihrer Buchungsunterlagen, Vollständigkeitsprüfung

• Fachkundiges Kontieren der Belege

• Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung

• Anlagenbuchhaltung

• Aufarbeitung von alten Monaten und Jahren

• Unterstützung im Bereich Mahnwesen und Forderungsmanagement

• Debitoren- und Kreditorenüberwachung

• Weitere kaufmännische Dienstleistungen auf Anfrage  


Sie möchten Ihre Buchhaltung selbst erledigen und benötigen Unterstützung?

 

Ich weise Sie in die Grundlagen der Buchhaltung und ein. Auf Wunsch liefere ich Ihnen die dazu benötigte Software und installiere sie.

 

 

Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind. Wir bieten keine Steuer- und Rechtsberatung an.

 

 

Sie haben Fragen oder Interesse an einem persönlichen Gespräch?

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zu Verfügung.

Software

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AGB

§ 1 Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Finanzbuchhaltung-Service, nachstehend „FiBu-Service“ genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch...

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Wohnungseinrichtung bei doppelter Haushaltsführung ,  
Die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nicht zu den Unterkunftskosten....